Erben und Vererben

Nach dem Sterben kommt das Erben

Zu Lebzeiten setzen wir fast alles daran, unser Vermögen klug zu vermehren. Für die Zeit nach dem Tod sorgen dagegen die Wenigsten vor und lassen so ihre Angehörigen im Regen stehen. Nur jeder Vierte schafft es, seine Nachlassregelung zu Papier zu bringen. Davon sind dann auch noch gut 90 Prozent unrichtig abgefasst, unklar, widersprüchlich oder schlicht unwirksam.

Und die Folgen? Heftiger Zank, zerstrittene Familien, teure Gerichtsverfahren, und das Vermögen zerfällt. Man braucht sich nicht lange in seinem Familien- und Bekanntenkreis umzuhören, um zu erfahren, welche kleinen und großen Familientragödien sich im Gefolge einer Erbschaft abspielen, weil Wichtiges gar nicht oder nur unzureichend geregelt wurde.

Die Zahl ist gigantisch: 200.000.000.000 EUR – das sind 200 Milliarden EUR – werden jährlich im Durchschnitt vererbt. Natürlich verteilt sich diese Summe auf Millionen Einzelne. Wer aber nicht aufpasst, kann viel Geld verlieren. Nur wer sich auskennt, kann leicht die richtigen Entscheidungen treffen. Deshalb sollten Sie sich mit Ihrem Notar über Ihre Vorstellungen unterhalten, damit Sie sicher sein können, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist.

Alles Bestens. Dachten Sie.

Jeder Mensch hat einen Erben. Meist sogar mehrere. Und solange Sie nichts unternehmen, sagt Ihnen der Gesetzgeber, wer Ihre Erben sind. Überraschungen gefällig?

Kinderlose Ehegatten glauben meist, dass der überlebende Partner automatisch alles erbt. Falsch. Denn die Eltern des Verstorbenen oder sogar die Geschwister gehören laut Gesetz ebenfalls zu den Erben. Auch wenn Sie Kinder haben, kann es passieren, dass Sie nicht über das gemeinsame Vermögen verfügen können. Zumindest nicht ohne das Einverständnis Ihrer Kinder: Ob gemeinsame, die aus früheren Ehen oder nichteheliche Kinder Ihres Partners. Alle reden mit. Und wenn der Nachwuchs noch minderjährig ist, kann Ihnen sogar das Familiengericht Vorschriften machen.

Sie sind gar nicht verheiratet? Unabhängig davon, wie lange Sie zu­sammenleben, gilt: Unverheiratete sind nicht miteinander verwandt. Stirbt einer von Ihnen, geht der andere bei der gesetzlichen Erbfolge leer aus.

Sie sehen: Nur wer nichts zu vererben hat, braucht kein Testament.

Auch das Vererben will gelernt sein

Mit dem Gedanken an ein Testament sollte man sich früh anfreunden, bei einer Hochzeit oder bei der Geburt eines Kindes beispielsweise. Natürlich sind das freudige Ereignisse, doch sie haben weitreichende Konsequenzen. Mit ihnen ändern sich die persönlichen Verhältnisse und damit auch die Erbfolge.

Also, frisch ans Werk und ein Testament aufgesetzt – denken Sie. Handgeschrieben von der ersten bis zur letzten Zeile, Ort, Datum und Unterschrift. Leider machen Sie Ihren Erben mit solchen Testamenten nur selten eine Freude.

Wie das? „Formen sind kein leerer Wahn“, wusste schon Heinrich Mann. Das gilt besonders im Erbrecht. Bereits ein einziger kleiner Formfehler kann Ihr Testament ungültig machen. Was leider nicht selten passiert. Oft sind auch die Anordnungen unklar oder sogar widersprüchlich. Ebenfalls an der Tagesordnung sind Meinungsverschiedenheiten bei der Interpretation. Zumal wenn jemand meint, dass er in Ihrem Testament zu knapp bedacht worden sei. Dann wird er möglicherweise sogar Ihre Geschäftsfähigkeit bei Errichtung des Testamentes in Zweifel ziehen. Oder er ficht das Testament an, weil Sie angeblich von falschen Voraussetzungen ausgegangen sind.

Deshalb ein Rat: So wie man wohl kein Haus ohne Architekten baut, sollte auch niemand an die Abfassung seines letzten Willens gehen, ohne sich gründlich beraten zu lassen. Der Notar hilft Ihnen, alles in eine wasserdichte Form zu bringen. Und zwar von der ersten bis zur letzten Formulierung. Denn oft steckt der Teufel im Detail.

Am besten gleich zum Notar

Ein Testament vom Notar sorgt für klare Verhältnisse: Für Sie und Ihre Angehörigen. Ob Sie jemandem nur einen einzigen Gegenstand vermachen wollen oder Ihr Ehegatte nur Ihr Vorerbe werden soll – der Notar weiß, wie es geht. Sollen mehrere Personen gemeinschaftlich erben, kann nur ein klug abgefasstes Testament einen Streit unter den Erben vermeiden. Ihr Notar sagt Ihnen auch, wie Sie Pflichtteilsrechte naher Angehöriger ausschließen oder zumindest doch minimieren können. Und was ist mit minderjährigen Kindern, wenn beide Elternteile, etwa bei einem Verkehrsunfall, versterben? Auch hier zeigt Ihnen der Notar, wie Sie eine Person Ihres Vertrauens als Vormund Ihrer Kinder benennen können. Und schließlich müssen auch Regelungen in Lebensversicherungs- und Gesellschaftsverträgen berücksichtigt werden.

Oder wollen Sie einen Erbvertrag errichten? Er bietet den Vorteil, dass dann auch Ihre Erben mitwirken können und so eine für alle Beteiligten vernünftige Lösung gefunden werden kann. Etwa wenn Ihr Erbe Sie im Alter pflegen und betreuen soll. Der Notar zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen auch hier am besten verwirklichen können.

Ein weiterer Vorteil

Ein notarielles Testament kann nicht verschwinden. Es wird beim Amtsgericht hinterlegt. So ist gesichert, dass das Testament nach dem Tod auch eröffnet werden kann und nicht unter Umständen von unzufriedenen Angehörigen vernichtet wird.

Und: Mit einem notariellen Testament sparen Sie Zeit und Kosten. Wie das? Ohne ein notarielles Testament müssen Ihre Erben erst einen Erbschein beantragen, um sich als rechtmäßige Erben, beispielsweise bei Banken und Grundbuchämtern, ausweisen zu können. Der Erbschein wird durch das Amtsgericht erteilt. Das kann Wochen, oft sogar Monate dauern. Ihren Erben droht für diese Zeit Handlungsunfähigkeit. All das ersparen Sie sich mit einem notariellen Testament, denn dann ist der Erbschein in der Regel entbehrlich.

Der Kostenpunkt? Für die Beurkundung eines Einzeltestaments erhält der Notar bei einem Vermögenswert von 50.000,00 EUR eine Gebühr in Höhe von 165,00 EUR. Bei der Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments bzw. eines Erbvertrages fällt bei einem Vermögenswert von 90.000,00 EUR eine sogenannte doppelte Gebühr in Höhe von insgesamt 492,00 EUR an. Hinzu kommen jeweils die Mehrwertsteuer sowie die Auslagen für Papier, Telefon und Porto. Die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung im Zentralen Testa­mentsregister kostet 15,00 EUR für jeden Erblasser, die der Notar mit seiner Kostenrechnung für die Registrierungsstelle erhebt.

Der Vergleich: Hat der Erblasser ein privatschriftliches Testament errichtet, fallen für seine Erben, die nach dem Tode des Erblassers einen Erbschein beantragen müssen, bei einem Geschäftswert von 50.000,00 EUR zwei Gebühren von jeweils 165,00 EUR an – zum einen für die Beurkundung des Antrages auf Erteilung des Erbscheins und zum anderen für die Erteilung und Ausstellung des Erbscheins durch das Nachlassgericht. Mit einem notariellen Testament, das den Erbschein ersetzen kann, kann man daher bis zu 50 Prozent der Kosten sparen.

Ihr Notar sagt Ihnen gerne, was Ihr Testament oder Erbvertrag kostet.

Sie sehen: Es gibt viele Gründe, mit Ihrem Notar zu sprechen.

Steuern kann man sparen

Je mehr man bekommt, desto höher ist die Steuer. Je näher man verwandt ist, desto geringer sind die Steuersätze. Desto höher aber auch die Freibeträge. So will es das Gesetz über die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Am günstigsten kommt der Ehegatte oder einge­tragene Lebenspartner (einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft) weg. Er hat einen Freibetrag von mindestens 500.000,00 EUR. Und jedes Kind können beide Eltern jeweils bis zu 400.000,00 EUR vererben, ohne dass das Finanzamt die Hand aufhält.

Anders bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften: Unabhängig da­von, wie lange die „Ehe ohne Trauschein“ gelebt wurde, billigt der Fiskus dem Überlebenden gerade einmal 20.000,00 EUR zu. Einen solchen geringen Freibetrag haben aber auch Nichten und Neffen oder Tanten und Onkel.

Übersteigt der Wert des Nachlasses die Freibeträge, so werden Steuern fällig. Je nach dem Wert des Nachlasses und der Steuerklasse fallen zwischen 7 und 50 Prozent Steuer an. Gut, dass man auch hier vorsorgen kann: zum Beispiel indem man bereits die übernächste Generation mit einplant. Wie das genau geht, weiß Ihr Notar. Und vieles mehr, was Ihren Geldbeutel schont. Fragen Sie auch gezielt nach der Privilegierung einer selbstgenutzten Immobilie bei der Erbschaftsteuer. Damit sich am Ende nicht nur der Fiskus freut.

Oder doch lieber eine Schenkung?

Manchmal kann es sinnvoll sein, schon zu Lebzeiten etwas abzugeben, z.B. um Pflichtteilsansprüche ungeliebter Angehöriger zu minimieren oder wenn Sie Ihren Kindern schon frühzeitig ein finanzielles Polster geben wollen. Oder Sie wollen Ihren Ehegatten absichern, insbesondere wenn Haftungsgefahren drohen. Nicht selten motiviert auch die Steuer. Vielleicht wollen Sie auch Ihren Betriebsnachfolger frühzeitig in Ihr Unternehmen einarbeiten.

Warum immer Sie sich für eine Schenkung entscheiden, Sie sollten es nicht ohne fachkundigen Rat tun. Immerhin hat eine lebzeitige Vermögensübertragung weitreichende Folgen. Der Notar ist Ihr richtiger Berater. Denn er findet eine sichere und ausgewogene Lösung für alle Beteiligten – und zwar für jetzt und später.

Zum Schluss finden Sie unter den nachstehenden Links weitere Informationen zum Thema:

Erbrechtsbroschüre des Sächsischen Justizministeriums
Erbrechtsbroschüre des Bayerischen Justizministeriums
Erbrechtsbroschüre des Bundesjustizministeriums
Testament und Testamentsregister von A bis Z

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