Kosten

Die Einschaltung Ihres Notars kann sich rechnen. Sie ist nämlich normalerweise gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht meinen. Zumal Ihr Notar für die Beratung – neben der Beurkundung – nichts extra verlangt. Außerdem erledigt er auch die Abwicklung für Sie. So bekommen Sie alles aus einer Hand. Überhaupt kann Ihnen die Einschaltung eines Notars langfristig gesehen einiges an Kosten ersparen.

Alles hat seine Ordnung. Dank dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Was die Gebühren für den Notar angeht, erwarten Sie zum Glück keine bösen Überraschungen. Denn die Kosten sind gesetzlich festgelegt. Normalerweise einigen sich die Beteiligten gleich bei der Beurkundung eines Vertrags darüber, wer am Ende die Kosten trägt. Allerdings: Wenn derjenige, der die Rechnung übernommen hat, nicht zahlt, kann der Notar sein Geld von allen Beteiligten verlangen. Wenn Sie gerne wissen möchten, was genau finanziell auf Sie zukommt, fragen Sie Ihren Notar ruhig vorher nach den Gebühren. Und sprechen Sie auch mit ihm, wenn Sie Fragen zur Kostenrechnung haben.

Der Wert bestimmt den Preis.

Einen Notar soll sich jeder leisten können. Deshalb richten sich die Gebühren für den Notar immer nach dem Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand. Zudem gibt es noch unterschiedliche Sätze für die verschiedenen Tätigkeiten Ihres Notars. Hinzu kommen dann noch Gebühren für die Auslagen Ihres Notars für Abschriften, Porto oder Telefon und die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Die genauen Werte und Kosten lassen sich in der Regel erst nach einem Vorgesprächstermin ermitteln. Fragen Sie dort einfach und rechtzeitig nach der Höhe der Notarkosten – es ist Ihr gutes Recht.