Dienstleistungen

Die Stellung und Dienstleistungen des Notars sind in § 14 Absatz 1 Bundesnotarordnung (BNotO) kurz und prägnant umschrieben. Er ist unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Als solcher betreut er die Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Er entwirft Verträge und Satzungen, berät und belehrt die Beteiligten. Er hat darauf hinzuwirken, dass bei Beurkundungen der Wille der Beteiligten klar und unzweideutig niedergelegt wird. Er sorgt durch seine Vertragsgestaltung dafür, dass Risiken vermieden bzw. die Beteiligten über solche aufgeklärt werden und nimmt damit eine wichtige Aufgabe des Verbraucherschutzes wahr. Damit gibt der Notar Sicherheit in Fragen, die mit persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen verbunden sind.

Die Dienstleistungen des Notars enden allerdings nicht mit der Vertragsgestaltung und Beurkundung. Nach der Beurkundung sorgt der Notar für die reibungslose Durchführung der beurkundeten Erklärungen. Er holt erforderliche behördliche oder private Genehmigungen ein und sorgt für die notwendigen Eintragungen in den Registern, wie z.B. dem Handelsregister oder Grundbuch. Der Notar sorgt so für eine umfassende Betreuung von A bis Z.

Die Tätigkeitsbereiche der Notare sind weit gefächert und umfassen insbesondere die folgenden Gebiete:

Immobilien:
Kauf, Schenkung oder Überlassung, Bestellung von Grundschulden und Dienstbarkeiten (wie z.B. Wohnungsrechte, Leitungs- und Wegerechte) zur Eintragung in das Grundbuch

Vorsorgeverfügungen:
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Erbrecht:
Testament und Erbvertrag, Erbscheinsanträge

Ehe und Familie:
Ehevertrag, Adoption, Trennungs- und Scheidungsvereinbarung

Gesellschaftsrecht:
Gründung oder Umgestaltung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften insbesondere GmbH sowie Handelsregisteranmeldungen

Die Einschaltung eines Notars hilft, Streit zu vermeiden. Darüber hinaus kann der Notar auch Streit schlichten, wenn sich die Beteiligten freiwillig auf ihn als Schlichter oder Schiedsrichter verständigen.

Seine Sachkunde und Erfahrung kann der Notar am besten einsetzen, wenn er frühzeitig eingeschaltet wird. Er klärt den Sachverhalt und erforscht den Rechtswillen der Vertragsparteien. Dabei wirkt er auf eine ausgewogene und sichere Vertragsgestaltung hin, berät und belehrt über die Folgen und zeigt Alternativen auf. Damit schützt er die Interessen der schwächeren Vertragspartei. Seine Urkunden beweisen noch nach Jahrzehnten die getroffenen Vereinbarungen.

Weitergehende Informationen finden Sie in der 20-seitigen PDF-Broschüre der Bundesnotarkammer „ Die Notare und ihre Organisationen „.