Wichtige Hinweise zum Infektionsschutz im Notariat

Coronavirus (SARS Cov-2)
– Hinweise zum Infektionsschutz im Notariat –

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

vor dem Hintergrund der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 die Schließung aller Geschäfte im Freistaat Sachsen angeordnet. Ausnahmen gelten u.a. für Hoheitsträger und öffentliche Ämter.

Als Amtsträger in Grimma auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bin ich daher weiterhin zu den unveränderten Bürozeiten für Sie da.

Zur Anpassung des Geschäftsbetriebs an die aktuellen Gegebenheiten sind jedoch einige Veränderungen der organisatorischen Abläufe in unserer Geschäftsstelle und in der Gestaltung des Beurkundungsverfahrens geboten. Um die Vornahme von Beurkundungen und Beglaubigungen sowie die Betreuung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten unter Wahrung der Gesundheitsbelange aller Beteiligten weiterhin gewährleisten zu können, möchten wir Sie um die Beachtung einiger grundlegender Regeln und Hinweise bitten:

1. Haben Sie einen konkreten Beurkundungstermin:
Ihr Termin findet statt. Bitte klingeln Sie, dass wir Sie hereinlassen können.

2. Haben Sie keinen konkreten Beurkundungstermin:
Bitte nehmen Sie vor einer persönlichen Vorsprache in der Geschäftsstelle unbedingt
telefonisch oder auf elektronischem Wege Kontakt auf. Ein Zugang zum Büro ohne
vorherige Terminvereinbarung ist bis auf weiteres nicht möglich.

3. Soweit Sie vor kurzem, d.h. grundsätzlich innerhalb der letzten vierzehn Tage,

• mit dem Coronavirus infiziert oder daran erkrankt sind,

• Kontakt zu Personen hatten, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden,

• ein Risikogebiet bereist haben (siehe hierzu die Information des Robert-Koch-
Instituts),

• typische Krankheitssymptome wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Halsschmerzen haben bzw. gehabt haben,

möchten wir Sie bitten, auf eine persönliche Wahrnehmung eines Termins in der Geschäftsstelle zu verzichten. Rechtlich existieren insoweit verschiedene Lösungen, um eine unaufschiebbare Beurkundung dennoch zu ermöglichen. Denkbar ist etwa die Vertretung durch eine andere Person aufgrund einer Vollmacht oder vollmachtlos, vorbehaltlich Ihrer nachträglichen Bestätigung bzw. Genehmigung. Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen zur Klärung der angemessenen Verfahrensweise jederzeit gern zur Verfügung.

Sofern die Beurkundung von höchstpersönlichen Erklärungen erfolgen soll, bei denen eine Stellvertretung rechtlich nicht zulässig ist (z.B. Testamente, General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen etc.), werden wir in jedem Einzelfall mit Ihnen Rücksprache nehmen und sorgfältig prüfen, ob, wie und an welchem Ort eine Beurkundung unter Wahrung geeigneter Schutzmaßnahmen mit einem verminderten Ansteckungsrisiko durchgeführt werden kann.

4. Zur Reduzierung unnötiger Kontakte und zur Vermeidung von Wartezeiten werden wir Termine zeitlich großzügiger planen und vereinbarte Termine verlegen. Auf diese Weise möchten wir sicherstellen, dass sich möglichst wenige Mandanten in der Geschäftsstelle begegnen. Wir bitten um Verständnis, dass Terminvergaben damit zugleich nach Dringlichkeit priorisiert werden müssen.

5. Bei der Wahrnehmung von Terminen möchten wir Sie bitten, auf die Begleitung durch Personen zu verzichten, die nicht auch an der Beurkundung selbst beteiligt sind (z.B. Verwandte, Freunde, Kinder etc.).

6. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Vorgespräche und andere Beratungs- und Besprechungstermine nur noch telefonisch durchführen. Mandanten, die bereits entsprechende Termine vereinbart haben, werden wir rechtzeitig vor dem Termin hierüber informieren.

7. In bestimmten Fällen oder für bestimmte Angelegenheiten bieten wir Ihnen an, die Amtstätigkeit im Freien vor der Geschäftsstelle vorzunehmen.

8. Um das Risiko einer Ansteckung für Sie sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Notarstelle so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie, behördliche Vorgaben und die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Abstands-, Trennungs- und Hygienemaßnahmen konsequent zu beachten.

Wir danken Ihnen sehr für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund.

Ihr Notar Jens Wessel

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